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Die älteste bekannte Urkunde, in welcher von Baltschieder die Rede ist, datiert vom Jahre 1275 zurück. Die Geschichte eines Ortes beginnt jedoch nicht erst mit dem zufälligen Auffinden irgend einer alten Urkunde. Jahrhunderte oder gar Jahrtausende vor dem Jahre 1275 war Baltschieder bereits besiedelt. Ligurer, ehemals Lybuer, sollen schon im 2. Jahrtausend vor Chr. aus Lydien und Lybien nach Yberien und später Südfrankreich weitergewandert sein. Später dehnten sie sich über Savoyen und die Westschweiz bis ins Wallis aus.

Die erste Kapelle dürfte noch zur Zeit der Ritter von Baltschieder, also noch im 13. Jh., errichtet worden sein. Die Kapelle stand weiter unten im Talgrund und wurde wohl durch das Hochwasser der Baltschiedra im Jahr 1621 zerstört.  So hat man begonnen, an einem sicheren Ort eine neue Kapelle zu erbauen. Der Weihwasserstein trägt die Jahrzahl 1640, so dass anzunehmen ist, dass der Bau 1640 fertig war. Die Bauherrin dieser Kapelle war die Burgerschaft, wie das sich klar aus der Urkunde von 1636 ergibt. Der Unterhalt dieser Kapelle wurde stets durch die Burgerschaft besorgt.

Warum wurde diese Kapelle dem Pestheiligen Sankt Sebastian geweiht? Um 1629 forderte die Pest im ganzen Lande seine Opfer, so dass die Visper eine Peststrasse unterhalb der Burgschaft bauen liessen, damit die Burgschaft gegen die Pestilenz besser geschirmt sei. Baltschieder dürfte von der Pest verschont geblieben sein und so erbaute man als Erinnerung und Dank, gleich wie in Brig, dem hl. Sebastian zu Ehren eine Kapelle.

Die Burgerschaft dürfte unter der Regierung  des Bischofs Bonifaz v. Challant (1290-1308), durch Lostrennung von der Zendenburgerschaft Visp, entstanden sein. Das ergibt sich aus dem Studium der Landratsboten, welche um 1284 nur aus Vispern, 1335 aber auch von den Burgerschaften Baltschieder, Lalden, Eyholz, Zeneggen und Terminen waren. Da sich alle diese Burgerschaften gleichzeitig loslösten und Terminen schon um 1300 als selbstständige Burgerschaft und Eyholz um 1305 als solche auftritt, muss die Loslösug vor diesem Datum erfolgt sein.

Solange jedoch die gesamte Regierungsgewalt fest in den Händen des Bischofs und des einheimischen Adels war, gab es noch keine Demokratie und Freiheit im Wallis. Sehr früh schon, zu Zeit des Bischofs Heinrich von Raron (1243 - 1271), beginnen die Patrioten sich zu regen und versuchen Einfluss auf die Regierung, kurz Rechte und Demokratie, zu erlangen. So wird schon 1268 der für das Wallis so ungünstige Tauschvertrag mit Savoyen, dem Erbfeind des Volkes, aufgehoben. Hat der Bischof wohl schon dieses diplomatische Meisterstück, mit Hilfe der Patrioten, errungen? Jedenfalls dürfte zur selben Zeit der Landrat, der Anfang der Demokratie, entstanden sein. 1277 tritt der erste Landeshauptmann und 1286 die ersten, bekannten Landratsboten auf. Der Höhepunkt dieser Freiheitsbestrebungen erreichten die Patrioten aber erst unter Bischof von Challant, als die grossen Urgemeinden in viele kleine, aber richtig freie, Burgerschaften aufgeteilt wurden. Ein Privileg das ihnen der Bischof durch ihre Treue und Waffenhilfe gegen den einheimischen Adel gewährte.

 

Es wird immer ein Ruhmesblatt in der Walliser Geschichte bleiben, dass sie ihre Bünde, zur Befreiung und zur Vertreibung der Tyrannen , etwa 10 Jahre vor dem der Waldstätte geschlossen haben, nämlich nach der gewaltsamen Zerstörung von Leuk und Visp um 1296. Dieses Datum kann somit zu Recht als der eigentlich Beginn der Demokratie und Freiheit unseres Vaterlandes angesehen werden. Die Entstehung, wohl der meisten Burgerschaften des Oberwallis, fällt also, de jure in das Jahr 1296.

 

Die Burgerschaft hatte nach ihrer Selbstständigkeit folgende Aufgaben:

- Thingversammlung statt auf dem Zendenthingplatz nach Visp zum hälen Stein zu gehen,

    versammelten sie sich jetzt in Baltschieder selbst unter freiem Himmel. 1590 kauften sie dann das

    Burgerhaus und hielten von nun an ihre Versammlungen dort ab. Das schloss nicht aus, dass sie

    trotzdem ab und zu in Visp zusammen kamen, so etwa 1470 bei der schriftlichen Niederlegung der

    Burgersatzungen.

- Das Erwählen der Gewaltshaber, der Burgervorsteher.

- Burgersatzungen aufzustellen. Diese Satzungen wurden erstmals 1470 schriftlich niedergelegt,

    gehen aber teilweise auf die Gründungszeit um  1296 zurück.

- Das Burgergebiet abzugrenzen. Die erst bekannte Grenzschrift datiert von 1421 und meldet, dass die

    Alpe im Baltschiedertal vom Ramschgraben einwärts dem Geschnitt Baltschieder gehörte.

- Ein eigenes Wappen mit Siegel und Fahne zu führen. Hier vollzog sich schon der Brauch, den

    Burgerschaften ein von den Geteilen verschiedenes Hauszeichen, meistens das Kreuz, 

    zuzugestehen. Baltschieder dürfte hierin kaum eine Ausnahme gemacht haben, oder haben sie in

    einem der zahlreichen Freiheitskämpfe, als Privileg ihrer Tapferkeit, ein Schwert in ihrem Wappen

    führen dürfen, wie das bei Termen der Fall ist?

Das alte und richtige Wappen von Baltschieder, dessen Anfänge in die Schlacht bei der roten Kumme im Baltschiedertal zurückgehen, etwa auf 1420.

Auf dem Ofen des Burgerhauses soll sich das alte Wappen vorgefunden haben.

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